Rechtliches / AGB

AGB

Anmeldung und Bestätigung

Ihre Anmeldung ist Ihr verbindliches Angebot auf Buchung des Ferienhauses für den von Ihnen angegebenen Zeitraum zu den in der Homepage aufgeführten Konditionen. Die Buchung kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Form einer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.

Bezahlung, Aushändigung von Mietunterlagen

Vorab wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises sofort fällig. Der durch die Buchungsbestätigung vereinbarte Mietpreis (inkl. Kaution und abzüglich der Anzahlung) wird fällig spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag (eingehend auf angegebener Bankverbindung). Bitte beachten Sie die Banklaufzeiten. Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung von Mietunterlagen oder Erbringung von Leistungen durch uns. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von uns bis zu unserer Buchungsbestätigung zu letzt bekannt gegebenen Preise. Bei Buchung weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag, wird die Bezahlung einzelvertraglich geregelt.

Personenzahl

Ein Feriendomizil darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als auf der Homepage ausgeschrieben sind und / oder angemeldet sind. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir das Recht haben, überzählige Personen abzuweisen.

Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt und Kündigung durch uns

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Annahme der Anmeldung notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Ferienhausmiete nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt von der Buchung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise von der Buchung zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:

ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise nachhaltig stören, oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung der Buchung gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden..

Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Sie haben das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an Ihre Stelle, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber für den Mietpreis als Gesamtschuldner. Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung uns gegenüber von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei uns. Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung nach § 651 j BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes, der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch auch pauschalieren nach § 651 I Abs. 3 BGB. Sofern wir den Entschädigungsanspruch pauschalieren, betragen die Rücktrittsgebühren:

a) bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des bestätigten Preises

b) ab 59. Tag vor Mietbeginn 50% des bestätigten Preises

c) ab 35. Tag vor Mietbeginn 80% des bestätigten Preises

Ihr Recht, uns einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen, bleibt Ihnen unbenommen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von der Buchung durch eine Neuanmeldung erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen

Verspätung / aussergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Buchung nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie die Buchung kündigen.

Reisedokumente, Pass-, Devisen-, Zoll- und Gesundheits-Bestimmungen

Bitte informieren Sie sich über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften Schwedens. Sie sind verpflichtet, Besonderheiten in Ihrer Person und in der Ihrer Mitreisenden, die in Zusammenhang mit den Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in Schweden selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.

Gewährleistung, Mitwirkungspflicht / Abhilfeverlangen

Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei uns anzuzeigen. Nachträgliche Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn eine Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen uns gegenüber angezeigt wurden. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz müssen Sie gem. § 651g I BGB innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Miet- oder Reiseende bei uns geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Die Ansprüche verjähren gem. § 651g II BGB in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach der Vereinbarung enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

Anspruchstellung – Abtretungsverbot

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen uns an Dritte, insbesondere auch andere Reiseteilnehmer oder Mitmieter. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

Gültigkeit der Prospektangaben

Sämtliche Angaben und Hinweise auf unserer Homepage über Leistungen, Programme, Termine, Preise und Reisebedingungen entsprechen der eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Homepage sind durch uns bis zur Annahme Ihrer Anmeldung jederzeit möglich. Für die auf unserer Homepage eingebauten Verlinkungen und deren Inhalt übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese dienen einzig zu Ihrer besseren Information . Für diese Inhalte sind einzig die Herausgeber / Gestalter dieser Homepages verantwortlich.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarungen zur Folge.



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